Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eugen Schröder Malermeister
Achatiusweg 16,
33758 Schloss Holte-Stukenbrock
Stand: 01.01.2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die zwischen Eugen Schröder Malermeister (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber abgeschlossen werden.
1.2. Grundlage der Vertragsbeziehung ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Kleinauftragsservice
2.1. Der Kleinauftragsservice ist für Arbeiten vorgesehen, die maximal innerhalb eines Arbeitstages (acht Stunden) abgeschlossen werden können.
2.2. Der Auftraggeber gibt im Rahmen des Buchungsprozesses eigenständig eine unverbindliche Schätzung der Arbeitszeit ab. Diese Schätzung dient lediglich der vorläufigen Kalkulation bzw. Planung und ist nicht bindend.
2.3. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit zu einem Stundensatz von 59,90 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.4. Zusätzlich zur Arbeitszeit fallen Materialkosten an, die erst nach Abschluss der Arbeiten ermittelt und auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs in Rechnung gestellt werden.
2.5. Abweichungen zwischen der geschätzten und der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit begründen keinen Anspruch auf Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
3.2. Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.
3.3. Sofern dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen) zusteht, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Datum des Angebots. Ein abweichendes Datum der Widerrufsfrist ist nur in einer schriftlichen Vereinbarung möglich; in diesem Fall muss ebenfalls eine schriftliche Erteilung erfolgen.
3.4. In jedem Angebot ist ein Link zu unserem Widerrufsformular enthalten. Über diesen Link kann der Vertrag bequem widerrufen werden, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
3.5. An Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden, sofern im Angebot keine andere Bindungsfrist angegeben ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
4.3. Zusätzliche oder unvorhergesehene Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden zu einem Stundensatz von 59,95 € netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer abgerechnet.
5. Ausführung der Arbeiten
5.1. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass ein kostenfreier und problemloser Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen gewährleistet ist. Dies umfasst unter anderem:
Aufbau und Abbau von Gerüsten, falls nicht im Angebot enthalten.
Bereitstellung von Strom, Wasser, Park- oder Abstellplätzen für Betriebsfahrzeuge.
Zugang zu sanitären Einrichtungen (WCs).
Fehlende Voraussetzungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.2. Arbeiten erfolgen vor der Montage von Möbeln, Küchen oder Sanitäreinrichtungen. Ist dies nicht möglich, entstehen zusätzliche Kosten für Schutzmaßnahmen, sofern diese nicht im Angebot enthalten sind.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten und schriftlicher Aufforderung zur Abnahme.
6.2. Wird keine formale Abnahme durchgeführt, gilt die Leistung spätestens 12 Werktage nach Mitteilung über die Fertigstellung als abgenommen (gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B).
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme.
6.4. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen und werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
7. Kreative Techniken und fugenlose Beschichtungen
7.1. Bei kreativen Oberflächen (z. B. fugenlose Böden, Spachteltechniken) gelten folgende Besonderheiten:
Strukturen und Unregelmäßigkeiten sind durch die Handschrift des Verarbeiters gewollt und stellen keinen Mangel dar.
Risse aus dem Untergrund können nicht durch die Beschichtung allein überbrückt werden. Zusätzliche Maßnahmen sind gesondert zu vereinbaren.
7.2. Bewegungsfugen müssen fachgerecht übernommen werden.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2. Für Schäden durch unsachgemäße Nachbesserungen oder Eingriffe des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Materialien und ausgeführten Arbeiten Eigentum des Auftragnehmers.
10. Datenschutz
10.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Wir sichern Ihnen eine handwerklich einwandfreie und sorgfältige Ausführung zu. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.